Deutscher Kinderschutzbund e. V.
Ortsverband Herne
Hauptstr. 38
44651 Herne
Discount of misdirected fines
Dear Ladies and Gentlemen,
you awarded a fine about 5.000,-- DM by the judgement of the local court Herne (Amtsgericht) (11Ds 33 Js 23/06) of Nov. 12th 1996, which you ´ve received by me later.
But the judgement of the local court Herne didn´t became effective, because I ´d appealed.
But the takin back of my appeal at the district court of Bochum (Landgericht) was not my free expression of my will, so that the judgement didn´t became effective.
Further than there were immense irregularities during the hearing of appeal which cause the serious suspect of compulsion / extortion against the leading female judge respectively aiding and abetting against the public prosecutor.
Because I don´t think, that you will not enrich yourself unlawfilly at my money, you will surely be appreciate my wish of repayment of the fine you ´d received unlawfully.
Please transfer up to April 30th 2004 the amount of 3.201,96 EUR to my deposit´s account No. 156 002 958 at the saving - bank of Herne BLZ 432 500 30. The exact deduction can be understood from the annexed paper
As a precaution I want to point at you that I reserve to introduce legal actions in cause of not paying against you.
Woth the best greetings, Joachim Kossmann
Abrechnung fehlgeleiteter Bußgelder
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Urteil des AG Herne vom 12. 11. 1996 (Aktenzeichen 11 Ds
33 Js 23/96) wurde Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5.000,--
DM zugesprochen, welches Sie auch später von mir erhalten haben.
Das Urteil des AG Herne wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil
ich dagegen Berufung eingelegt hatte.
Jedoch war meine Berufungsrücknahme vor dem LG Bochum bei der
Verhandlung am 9. 4. 1997 nicht meine freie Willensentscheidung, so
daß das Urteil wiederum nicht rechtskräftig wurde.
Zudem kam es bei der Berufungsverhandlung zu erheblichen Unregelmäßigkeiten,
die den schweren Tatverdacht wegen Nötigung / Erpressung gegen
die vorsitzende Richterin bzw. Beihilfe gegen den anwesenden Staatsanwalt
begründen.
Da ich nicht glaube, daß Sie sich zu Unrecht an meinem Geld
bereichern wollen, werden Sie sicherlich für meinen Wunsch nach
Erstattung des von Ihnen zu Unrecht erhaltenen Bußgeldes Verständnis
haben.
Bitte überweisen Sie mir bis zum 30. 4. 2004 den Betrag in Höhe
von 3.201,96 € auf mein Girokonto Nr. 156 002 956 bei der Herner
Sparkasse BLZ 432 500 30. Die genaue Abrechnung entnehmen Sie bitte
der Anlage.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß ich mir bei Nichtzahlung
die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie vorbehalte. Da ich gegenüber
Ihrer Organisation eine positive Einstellung habe, würde ich
diesen Schritt bedauern müssen.
Mit freundlichen Grüßen, Joachim Koßmann
Anlage: Abrechnung (Hier jetzt nicht nachzulesen)